Die Einführung der .eu Domains war wohl die über-bürokratisierteste TLD Einführung
die es je gab. Da wurden Anträge abgelehnt nur weil ein Blatt Papier gefaltet oder
nicht ganz weiss oder kein Briefpapier war, oder weil 2 Blatt Papier aneinander
geheftet wurden oder die Formulare nicht in der richtigen Reihenfolge aufeinander
gelegt eingereicht wurden, es war grausam.
Um so erstaunlicher ist das doch recht simpel gehaltene Verfahren zum Provider-
Wechsel. Der Domaininhaber beauftragt den Provider formlos den KK Antrag für die
Domain zu stellen. Sobald der Provider den Kk Antrag eingeleitet hat, wird an
die Mailadresse des Domaininhabers im Whois, sowie an die Mailadresse die der neue
Provider für den Domaininhaber angegeben hat, eine Mail mit Links gesendet.
Beide Mails müssen bestätigt werden, damit wird der Kk Antrag gestartet und der
bisherige Provider kann dem KK Antrag zustimmen.
Wenn die beiden E-Mailadressen nicht identisch sind, kann es passieren dass die
Eurid (Vergabestelle für .eu Domains) ein spezielles KK Formular verlangt.
Unsere Bedenken:
Wenn die Mailadresse wie oft üblich dem "Webmaster" gehört, kann dieser ohne die
Unterschrift des Domaininhabers die Domain umziehen und viel Schaden anrichten.
Ein Provider sollte einem .eu KK Antrag nicht ohne Unterschrift des Domaininhabers
zustimmen, das Risiko ist zu hoch.